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Mit unserem Theorie- & Praxis -Kursangebot und unseren Prüfungs - Funkanlagen sind wir für Sie Komplettausbilder. Ihr Vorteil: Sie haben nur einen Ansprech- und Organisationspartner für Ihre Theorie- & Praxisausbildung auf unseren Schiffen und an unseren Prüfungs - Funkgeräten!! Besser geht es nicht!! |
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WICHTIG: UKW-Zeugnis nun Pflicht für alle Skipper/-innen auf Schiffen mit Funkgerät! Details siehe unten!!!! |
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WICHTIG: der amtliche Prüfungsausschuss für die Abnahme der UKW-Sprechfunk-Zeugnisse informierte uns im August 2005 über die neue 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06. August 2005 (BGBI I S. 2288). Nun gilt klar und unmissverständlich: ZITAT: "Führer von Sportfahrzeugen müssen Inhaber eines SRC, LRC, oder eines anderen nach §13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkannten und gültigen Seefunkzeugnisses sein, sofern das Sportfahrzeug mit einer Seefunkanlage ausgerüstet ist. Es genügt also nicht, dass beispielsweise ein Mitsegler Inhaber eines SRC ist, das für die GMDSS-UKW-Seefunkanlage an Bord ausreicht, der Führer des Fahrzeuges aber kein Seefunk - Zeugniss besitzt. Dies gilt auch für das Chartern und Verchartern eines mit einer UKW-Seefunkanlage für GMDSS ausgerüsteten Sportfahrzeuges. Die Regelung ist mit Wirkung vom 15. August 2005 in Kraft getreten, Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen". - ZITAT Ende
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