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 Theorie + Praxis + Prüfung = Essen

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Unsere nächsten Kurse:
amtlicher Sportbootführerschein See & Binnen, amtlicher Sportküstenschifferschein SKS und amtliches UKW-Sprechfunk-Zeugnis UBI & SRC in
Essen

Die Kursanmeldung finden Sie am Ende der Seite!

Vorteil für Sie: Wir bringen Sie sicher durch die Theorie- & Praxis- Ausbildungsetappen!
Kursort
Essen
       
1. WOCHENEND-KURSE: 10-16 Uhr    
       
See & Binnen Binnen SKS UKW: SRC & UBI
       
30.01. / 31.01. / 06.02. / 07.02.10 30.01. / 07.02.10   23.01. / 24.01. / 30.01. / 31.01.10
20.03. / 21.03. / 27.03. / 28.03.10 20.03. / 28.03.10 27.02. / 28.02./ 06.03. / 07.03.2010 27.02. / 28.02. / 06.03. / 07.03.10
15.05. / 16.05. / 22.05. / 23.05.10 15.05. / 23.05.10   17.04. / 18.04. / 24.04. / 25.04.10
17.07. / 18.07. / 24.07. / 25.07.10 17.07. / 25.07.10    
14.08. / 15.08. / 21.08. / 22.08.10 14.08. / 22.08.10    
       
2. ABENDKURSE: 19.30 - 22 Uhr    
       
See & Binnen   See & Binnen
SB01/10   SB02//10  
Di. 02.02.10 / Do. 04.02.10   Di. 04.05.10 / Do. 06.05.10  
Di. 09.02.10 / Do. 11.02.10   Di. 11.05.10 / Di. 18.05.10  
Di. 16.02.10 / Do. 18.02.10   Do. 20.05.10 / Di. 25.05.10  
6 Abende See-Kurs +
1 Binnen-Kurs-Termin
nach der See-Prfg.
  6 Abende See-Kurs +
1 Binnen-Kurs-Termin
nach der See-Prfg.
 
       
     
Wichtig: wir verfügen über eine eigene Flotte prüfungszugelassener Ausbildungsschiffe
  • wir bitten ausdrücklich alle Bewerber, den Prüfungstermin rechtzeitig mit uns abzustimmen.
    Wir können sonst nicht garantieren, dass genügend Prüfungsplätze vorhanden sind
     

Mit unserem Theorie- & Praxis -Kursangebot und unseren Prüfungs - Funkanlagen sind wir für Sie Komplettausbilder. Ihr Vorteil: Sie haben nur einen Ansprech- und Organisationspartner für Ihre Theorie- & Praxisausbildung auf unseren Schiffen und an unseren Prüfungs - Funkgeräten!! Besser geht es nicht!!  

 

WICHTIG: UKW-Zeugnis nun Pflicht für alle Skipper/-innen auf Schiffen mit Funkgerät! Details siehe unten!!!!

 

WICHTIG: der amtliche Prüfungsausschuss für die Abnahme der UKW-Sprechfunk-Zeugnisse informierte uns im August 2005 über die neue 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften  vom 06. August 2005 (BGBI I S. 2288). Nun gilt  klar und unmissverständlich:

ZITAT: "Führer von Sportfahrzeugen müssen Inhaber eines SRC, LRC, oder eines anderen nach §13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkannten und gültigen Seefunkzeugnisses sein, sofern das Sportfahrzeug mit einer Seefunkanlage ausgerüstet ist.

Es genügt also nicht, dass beispielsweise ein Mitsegler Inhaber eines SRC ist, das für die GMDSS-UKW-Seefunkanlage an Bord ausreicht, der Führer des Fahrzeuges aber kein Seefunk - Zeugniss besitzt. Dies gilt auch für das Chartern und Verchartern eines mit einer UKW-Seefunkanlage für GMDSS ausgerüsteten Sportfahrzeuges.

Die Regelung ist mit Wirkung vom 15. August 2005 in Kraft getreten, Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen". - ZITAT Ende

 

 

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